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   OLG Koblenz, 30.10.2015 - 10 U 227/15   

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https://dejure.org/2015,34123
OLG Koblenz, 30.10.2015 - 10 U 227/15 (https://dejure.org/2015,34123)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.10.2015 - 10 U 227/15 (https://dejure.org/2015,34123)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - 10 U 227/15 (https://dejure.org/2015,34123)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus einer ungarischen Hausratversicherung; Anforderungen an den Nachweis einer Obliegenheitsverletzung hinsichtlich Frostschäden im Wasserrohrleitungssystem

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Ungarische Hausversicherung: Klage wegen Leitungswasserschaden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 8; Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 9 Abs. 1 b; ZPO § 531
    Unzulässiges Absehen von der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Schadensursache bei Rohrbruchschaden L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus einer ungarischen Hausratversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlendes Sachverständigensgutachten als Verfahrensfehler

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlendes Sachverständigensgutachten als Verfahrensfehler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1364
  • VersR 2016, 115
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.2006 - III ZR 65/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Schäden durch ein sogenanntes Dialer-Programm

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.2015 - 10 U 227/15
    Wenn es hingegen um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, setzt die Beurteilung durch den Richter voraus, dass er über diese eigene Sachkunde verfügt und den Parteien unter Gewährung rechtlichen Gehörs darlegt und erforderlichenfalls auch auszuweisen vermag (BGH, Urt. v. 23.11.2006 - III ZR 65/06 -, [...], Rn. 14, m. w. N.).
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